Waldbrandschutz-Verordnung 2022
Foto: pixybay
In den oberösterreichischen Bezirken ist jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten.
Unsere Böden sind aktuell nicht ausreichend durchfeuchtet, die Gefährdung wird aus derzeitiger Sicht bestehen bleiben. Neben dem offenen Feuer ist der Funkenflug durch diverse Arbeiten ebenso wie das Wegwerfen glimmender Gegenstände und das Wegwerfen von Glasflaschen und Glasscherben im Gefährdungsgebiet des Waldes sowie auf Wiesen verboten.
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Sturmschaden
Am Donnerstag, den 17. Februar zog ein schwerer Sturm über Oberösterreich, auch unsere Feuerwehr wurde mittels Sirene zu einem Einsatz alarmiert. Mehrere Bäume lagen über die Straße. Kurz nachdem mit den Aufräumarbeiten begonnen wurde, wurde der Wind wieder stärker. Vom Einsatzleiter wurder der Befehl zum Rückzug gegeben da das Risiko zu groß wurde. Die Straße wurde daraufhin für den Verkehr komplett gesperrt. Sobald ein gefahrloses Arbeiten möglich ist, werden die Bäume beseitigt und die Straße wieder freigegeben.