Waldbrandschutz-Verordnung 2022
Foto: pixybay
In den oberösterreichischen Bezirken ist jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten.
Unsere Böden sind aktuell nicht ausreichend durchfeuchtet, die Gefährdung wird aus derzeitiger Sicht bestehen bleiben. Neben dem offenen Feuer ist der Funkenflug durch diverse Arbeiten ebenso wie das Wegwerfen glimmender Gegenstände und das Wegwerfen von Glasflaschen und Glasscherben im Gefährdungsgebiet des Waldes sowie auf Wiesen verboten.
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